
go-digital fördert Investitionen in die Digitalisierung: Sichern Sie sich bis zu 50 % Zuschuss für Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen, die Ihr Unternehmen digital voranbringen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden. Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Förderprogramm go-digital wird um drei weitere Jahre bis Ende 2024 verlängert.
go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung finanziell unterstützt. Gefördert werden verschiedene Beratungs- und Umsetzungsmaßnahmen von autorisierten Dienstleistungsunternehmen. Das besondere an go-digital ist, dass die Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung durch autorisierte Beratungsunternehmen gefördert werden.
Das bedeutet konkret:
Kleine und mittlere Unternehmen beantragen diese Förderung nicht eigenständig, sondern wenden sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen. Gemeinsam mit diesem Unternehmen entwickeln sie Beispielsweise eine individuelle Digitalisierungsstrategie für ihr Unternehmen und implementieren diese. 50 Prozent der Kosten für diese Beratungs- und Umsetzungsleistung können durch go-digital gefördert werden. Das Beratungsunternehmen übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand im Förderprozess und reicht alle Anträge und Abrechnungen beim Ministerium ein.
Diese Themen werden gefördert:
- Modul 1 „Digitalisierungsstrategie“
- Modul 2 „Verbesserung des IT-Schutzniveaus“
- Modul 3 „Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse“
- Modul 4 „Steigerung der Datenkompetenz (neues „go-data“ Modul)“
- Modul 5 „Digitale Markterschließung“
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen von go-digital werden 50 Prozent der Netto-Kosten für die Beratertage bezuschusst. Maximal möglich sind 30 Tagessätze, die auf ein oder mehrere Module verteilt werden können.Der Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro wird mit 50 Prozent gefördert. Sollten Sie dritte hinzuziehen, z.B. für die zwingend notwendigen Beratungen zur IT-Sicherheit, ist ebenfalls dieser maximale Tagessatz anzuwenden. Die Tagessätze von Beratern und Sachverständigen dürfen sich unterscheiden.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland beantragt werden, auf die folgende Kriterien zutreffen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
- weniger als 100 Mitarbeitende
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Beantragt wird die Förderung nicht vom begünstigten Unternehmen, sondern vom Beratungsunternehmen, das den Antrag für das Unternehmen einreicht.
Noch Fragen? Hier finden Sie Unterstützung:
Für Ihre Fragen zur Förderung wurden eine Hotline und eine E-Mail-Adresse eingerichtet: