Checkliste Kooperationsvereinbarung
Steigende Wettbewerbsintensität, disruptive Strukturveränderungen und erhöhte Anforderungen der Anwender:innnen an Interoperabilität ihrer Software erfordern Anpassung in strategischen Verhaltensweisen, damit deutsche IT-Unternehmen nachhaltig im Wettbewerb bestehen können. Eine der erfolgreichen Anpassungsstrategien ist dabei die Kooperationsbildung: IT-Unternehmen vernetzen ihre Softwarelösungen miteinander, um den Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden. Dabei brauchen die Unternehmen viel Unterstützung bei den rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Checkliste ist Ihr erster Schritt in eine Unternehmenskooperation.
- Ziele der Zusammenarbeit definieren
Welche konkreten Ziele in Bezug auf Entwicklung, Betrieb, Vertrieb, etc. sollen durch die Bildung des IT-Konsortiums erreicht werden?
- Aufgaben vergeben und Verantwortlichkeiten in der Umsetzung klären
Was macht jeder Konsortialpartner, um diese Ziele zu erreichen? Wie wird es gemacht?
- Ein Unternehmen zur Koordination des Konsortialprojekts bestimmen
Festlegen, wie Entscheidungen im Konsortium getroffen werden: Alle Partner zusammen, jeder einzeln? Eine weitere Möglichkeit ist ein alternatives Modell mit geteilten Verantwortlichkeiten zu finden.
- Auftreten in der Öffentlichkeit organisieren
Soll die Kooperation nur den Partnern bekannt sein oder auch Dritten gegenüber offengelegt werden?
- Haftungsausschluss klären
Falls die Zusammenarbeit zur Haftung der Partner führen kann (beispielsweise bei einer gemeinsamen Erarbeitung eines Produkts), wollen die Partner einen Haftungsausschluss (individualvertraglich, einzeln mit jedem Kunden!) vereinbaren oder das volle Risiko tragen?
- Auftragnehmerschaft festlegen
Wer soll als Auftragnehmer agieren: Alle Partner zusammen, nur einer? Wer soll als Auftraggeber agieren, wenn ein potentieller Kunde einen Auftrag erteilen will?
- Umgang mit Urheberrechten klären
Falls in dieser Kooperation Know-How geschaffen oder ein gemeinsames Produkt entwickelt wird, wie dürfen die Partner diese außerhalb ihrer Kooperation nutzen? Was passiert mit den ggf. entstehenden IP-Rechten (geistiges Eigentum)?
- Erweiterung des Konsortiums vordenken
Dürfen die Partner auch weitere ähnliche (ggf. konkurrierende) Konsortien ins Leben rufen oder sich an solchen beteiligen? Was passiert, wenn die Partner merken, dass ihnen eine bestimmte Kompetenz fehlt? Können sie einen weiteren Partner/eine weitere Partnerin hinzuziehen?
- Exit-Szenarien entwickeln
Exit-Szenarien entwickeln für den Fall, dass einzelne oder alle Partner feststellen, dass ihre Ziele nicht erreicht werden können. Es sollten Regeln für den Ausstieg oder die Auflösung des Konsortiums gefunden werden.
Text: Olga Kunkel
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag? Dann wenden Sie sich gern per Mail an unsere Juristin Olga Kunkel: olga.kunkel@itwirtschaft.de. Diese Checkliste ist ein Auszug aus der Broschüre Best-Practice Kooperationsrecht.