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Welche rechtlichen Anforderungen sind in Kooperationsprojekten der IT-Wirtschaft zu berücksichtigen?

Kooperationen zwischen mittelständischen IT-Unternehmen können ganz unterschiedliche Formen annehmen: von der Empfehlung des Partnerprodukts bei den eigenen Kunden, über die  Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung, hin zum gemeinsamen Marktauftritt. Grundsätzlich gilt dabei, dass alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Der Gesetzgeber folgt dem gleichen Pfad: Kooperationen können unter anderem über Lizenzvereinbarungen, Provisionsverträge, die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens oder über Interessen- oder Arbeitsgemeinschaft rechtlich gestaltet werden.

Zu den beliebtesten Formen der Zusammenarbeit gehören dabei:

  • Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens in Form einer GmbH, die die Projektkoordination übernimmt und den Kunden gegenüber, die Rolle des Hauptauftragnehmers spielt
  • Die Weiterempfehlung aufgrund einer Provisionsvereinbarung
  • Die Zusammenarbeit in einer Arbeits- oder Interessengemeinschaft (in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR)

Die GmbH wird in aller Regel dann in Erwägung gezogen, wenn die Partner ihrer Kooperation eine feste Form verleihen wollen. Die Gründung der GmbH bedarf des Kapitals, ferner muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet und dem Gericht vorgelegt werden. Gleichwohl genießt die GmbH einen guten Ruf. Sie schützt vor persönlicher Haftung, kann von einem Profi geführt werden und kann, vertreten durch die Geschäftsführung, Verträge abschließen und erfüllen. Allerdings ist die GmbH-Gründung nicht in jedem Fall empfehlenswert, denn für viele Arten der Zusammenarbeit ist sie kaum geeignet, z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen oder die Schaffung von offenen Schnittstellen.

Provisionsvereinbarungen sind gerade in der deutschen IT-Wirtschaft populär und beliebt. Dabei empfehlen sich die Partner gegenseitig auf dem Markt und erhalten dafür eine Provision. Das Verhältnis der Partner ist dabei so aufgebaut, dass Ihre Kunden die Produkte des jeweils anderen Partners nutzen dürfen, vorausgesetzt es gibt aufeinander abgestimmte Schnittstellen. Jeder Partner behält somit seine Selbstständigkeit in allen seinen Entscheidungen, profitiert jedoch davon, dass Produkte kompatibel sind und der Kundschaft einen Mehrwert bieten. Rechtlich betrachtet sind solche Provisionsvereinbarungen nicht besonders schwierig. Was jedoch häufig vergessen wird, sind die Konfliktlösungsmechanismen:

  • Was passiert, wenn ein Kunde auf mein Produkt verzichten möchte, weil ihm das Produkt meines Partners nicht gefallen hat?
  • Was passiert, wenn das empfohlene Produkt bei einem Kunden einen Schaden verursacht (bzw. dieser einen Schadensersatz verlangt)?
  • Was passiert, wenn mein Partner eine konkurrierende Lösung empfiehlt?

All diese Aspekte sollten Eingang in die Provisionsvereinbarung finden.

Last but not least – die Arbeits- oder Interessengemeinschaft. Dabei handelt es sich in aller Regel um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist leicht zu gründen, weil kein schriftlicher Vertrag und keine Eintragung in das Handelsregister notwendig sind. Die GbR genießt eine breite Vertragsfreiheit, sodass recht viele Fragen individuell zwischen den Partnern und/oder individuell mit deren Kunden geklärt werden können. Diese Möglichkeit sollte möglichst früh genutzt werden: nicht selten meinen die Partner, sie hätten „nichts Institutionalisiertes“, so laufen sie jedoch Gefahr, nach dem gesetzlichen Muster bewertet zu werden und so gegebenenfalls unbeschränkt persönlich haften zu müssen. Da es so viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt, sind die Partner am besten beraten, wenn sie die Gestaltung ihrer Kooperation in die eigenen Hände nehmen und rechtliche Fragen frühzeitig klären. So ist beispielsweise eine Zusammenarbeit in der Regel unzulässig, wenn sie zur Einschränkung des Wettbewerbs auf dem relevanten Markt führt. Zu regeln sind – neben den eigentlichen Verhältnissen der Partner – auch Aspekte wie Datenschutz und IT-Sicherheit.

Unterstützungsangebote des Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft im Bereich Rechtssicherheit auf einen Blick:

  • Partnersuche
  • Musterverträge und wichtige Erklärungen
  • Informationsveranstaltungen
  • Code of Conduct als Grundlage der Zusammenarbeit

Autorin: Olga Kunkel ist im Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft für rechtliche Rahmenbedingungen zuständig. Sie unterstützt IT-Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Kooperationsverhältnisse.

Der Text ist ein Auszug aus unserem Kooperationsleitfaden, den Sie hier herunterladen können.

 

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