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KIW-Siegel für IT-Konsortien.

Das Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft unterstützt Unternehmen des IT-Mittelstands beim Aufbau und bei der Ausgestaltung von Kooperationensprojekten für systemisch vernetzte Software-Gesamtlösungen.

Unternehmen oder IT-Konsortien, die vom Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft (KIW) im Aufbau einer Unternehmenskooperation unterstützt werden, dürfen in ihrer medialen Außendarstellung auf diese Unterstützung hinweisen. Sinn und Ziel der Auszeichnung ist es, Unternehmen, die sich erfolgreich für systemische Vernetzung und Kooperationsbildung in der IT-Wirtschaft engagieren und davon unmittelbar profitieren, als beispielhaft für den gesamten IT-Mittelstand zu präsentieren und bekannt zu machen. Auf Websites und über die Marketingkanäle der ausgezeichneten Unternehmen entsteht ein Rückbezug auf das KIW. Potenzielle Interessenten und Nachahmer werden so indirekt auf die kostenfreien Unterstützungsangebote, die Matching-Angebote und das KIW-Kompetenznetzwerk hingewiesen. Das Siegel wird dazu den unterstützten IT-Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Gefördert durch www.itwirtschaft.de

Wer darf das Unterstützungs-Siegel verwenden?

Das Siegel darf von Unternehmen verwendet werden, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Es handelt sich um ein IT-Unternehmen, das eigene Software-Lösungen entwickelt und vertreibt.
  • Das Unternehmen hat mit anderen Software entwickelnden Unternehmen ein Konsortium gegründet, um eine gemeinsame vernetzte Software-Gesamtlösung anzubieten und zu vertreiben.
  • Während der Bildung des Konsortiums haben die Unternehmen mindestens ein Unterstützungsangebot des KIW in Anspruch genommen.
  • Das Konsortium hat sich auf den Code of Conduct verständigt, der auf den Anforderungen des KIW basiert.
  • Software Gesamtlösungen, die zum Zeitpunkt des Kontakts mit dem KIW bereits fertig entwickelt (und am Markt platziert) waren, können nicht mit der Auszeichnung „Unterstützt durch www.itwirtschaft“ ausgezeichnet werden, es sei denn, sie erfüllen die oben genannten Anforderungen.

Wer entscheidet über die Vergabe der Auszeichnung?

Ein Unternehmen darf die Auszeichnung verwenden, sofern es die oben genannten Kriterien erfüllt und der Geschäftsführer des Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft der Verwendung schriftlich zugestimmt hat. Die schriftliche Zustimmung kann durch eine einfache (zu archivierende) E-Mail an das Unternehmen erfolgen. Die Zustimmung wird dem Projektträger (DLR) schriftlich oder per EMail mitgeteilt.

Mehr Infos finden Sie hier.

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Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft

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T +49 30 22605 006
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