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Kommen Sie mit auf Kooperationsreise!

Nächster Halt: Recht & Datenschutz

Vernetzung und Kooperationen bringen Unternehmen der IT-Wirtschaft stets weiter. Jedoch ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Partner in den Verträgen notwendig, um eine nachhaltige Zusammenarbeit zu ermöglichen und potentielle Konflikte zu vermeiden. Dazu kommen noch allgemeine rechtliche Risiken, deren vertragliche Klärung vor späteren Geldbußen und Rechtsstreitigkeiten schützen soll. Wir unterstützten Sie durch Sensibilisierung in kooperationsrechtlichen Fragestellungen sowie durch gezielte Vermittlung von juristischen Kompetenzen und Fertigkeiten. Wir entwickeln Vorlagen für die wichtigsten Erklärungen und Vereinbarungen zur Umsetzung von Kooperationsprojekten. Sie sind gesetzeskonform gestaltet, vorausschauend strukturiert und können agil angepasst werden.

Tools & Know How

Unsere Online-Tools, Broschüren und Leitfäden unterstützen Sie in allen Phasen der Kooperationsbildung. Hier haben wir eine Auswahl essentieller Inhalte zusammengestellt.

Kooperationsformen

Beim Entstehen von Kooperationsprojekten werden immer auch Verträge erforderlich, die die verschiedenen Aspekte der Zusammenarbeit rechtlich absichern. Je nach der Art der Kooperation werden Gesellschaftsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Satzungen u.a. benötigt. Wir bieten kommentierte Musterverträge an und stellt sie den IT-Unternehmen als Vorlagen zur Verfügung. Ziel ist es, Unternehmen zu ermutigen, die Vertragsgestaltung selbständig anzugehen und so hohe Rechtsberatungskosten sowie mögliche spätere Prozesskosten frühzeitig auszuschließen.

1. Gesellschafts-/Kooperationsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag einer GbR bedarf keiner besonderen Form. Er kann daher auch mündlich abgeschlossen werden oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Notwendige Bestandteile des Gesellschaftsvertrages sind die Vereinbarungen über den gemeinsamen Gesellschaftszweck und über die Ausgestaltung der Pflichten, um diesen gemeinsamen Zweck in bestimmter Weise zu fördern. Die gesetzliche Regelung zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaft genannt, findet sich in §§ 705 ff BGB. Da nur wenige Bestimmungen zwingend sind, besteht bei der Vertragsgestaltung ein großer Spielraum. Fehlen jedoch vertragliche Regelungen, werden diese durch die gesetzliche Regelung des BGB ersetzt oder anhand ergänzender Vertragsauslegung ermittelt.
Das folgende Vertragsmuster enthält ein Beispiel für eine Kooperationsvereinbarung.

Muster Kooperationsvertrag (GbR)

2. Schnittstellen-Kooperation

Der Kooperationsvertrag regelt die internen Verhältnisse der Kooperationspartner untereinander, schafft einen klaren Rahmen der Zusammenarbeit und bietet eine Grundlage für den Auftritt gegenüber dem Kunden. Wann ist ein solches Kooperationsverhältnis geboten? Dies ist u.a. dann geboten, wenn…

  • die Partner eigenständig bezüglich ihrer jeweiligen Produkte bleiben und mit dem Kunden einzelne Verträge über ihre Produkte schließen wollen;
  • die Partner in Bezug auf die Vernetzung ihrer Produkte zusammenarbeiten und gemeinsam einen Vertrag mit dem Kunden über die Schnittstelle schließen wollen;
  • die Partner die Verantwortung für ihr eigenes Produkt innehaben und nur bezüglich der Vernetzung gegenüber dem Kunden gemeinsam verantwortlich sind.

3. Unterauftragnehmer (GÜ-Vertrag)

Ein Vertrag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft regelt die internen Verhältnisse der Partner untereinander, schafft einen klaren Rahmen der Zusammenarbeit und bietet eine Grundlage für die gemeinsame Ausführung von Kundenprojekten.
Ein Rahmenvertrag für Generalübernehmer und Subunternehmen regelt die internen Verhältnisse der Partner untereinander, schafft einen klaren Rahmen der Zusammenarbeit und bietet eine Grundlage für die gemeinsame Ausführung von Kundenprojekten. Wann ist ein GÜ-Verhältnis geboten? Ein GÜ-Verhältnis ist u.a. dann geboten, wenn

  • Sie an einem Projekt zusammen teilnehmen wollen, bspw. an einer größeren Ausschreibung oder an einem Kundenprojekt;
  • Die Projektarbeit maßgeblich von einem Partner – dem GÜ – bestimmt wird;
  • GÜ den anderen Partnern – den Subunternehmern – bestimmte Teile der Arbeit abgibt;
  • GÜ die Verantwortung dem Auftraggeber gegenüber übernimmt, wobei Subunternehmer selbst für ihre Fehler haften.
Muster GÜ-Vertrag

4. Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Vertrag)

Ein Vertrag zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft regelt die internen Verhältnisse der Partner untereinander, schafft einen klaren Rahmen der Zusammenarbeit und bietet eine Grundlage für die gemeinsame Ausführung von Kundenprojekten.
Wann ist eine Arbeitsgemeinschaft (kurz „ARGE“) sinnvoll? Eine ARGE ist u.a. dann sinnvoll, wenn

  • Sie an einem Projekt zusammen teilnehmen wollen, bspw. an einer größeren Ausschreibung oder an einem Kundenprojekt;
  • Der Erfolg des Projekts maßgeblich von der Zuarbeit jeden Partners abhängt;
  • Sie sich in diesem konkreten Projekt an den Partner gebunden fühlen;
  • Die Durchführung des Projekts Organisation und Kommunikation innerhalb Ihrer „Projektgruppe“ erfordert.
Muster Arge-Vertrag

KIW-Themenwochen

Starten Sie mit uns eine Kooperationsreise, an deren Ziel Sie unsere Angebote und Bausteine rund um das Thema IT-Kooperationen umfassend kennengelernt haben. Jede Woche tragen wir Expertenwissen zu einem Fachthema zusammen und schließen mit einer live Q & A Session ab.

Q & A

Jeden Donnerstag von 15:00 – 16:00 Uhr.
Im Q & A beantworten wir per Webmeeting Ihre Fragen rund um das Thema Recht & Datenschutz.

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„Datenschutz-Compliance in 10 Schritten“

Erfahren Sie, wie Sie den Datenschutz in Ihrem Unternehmen proaktiv gestalten und als Management-Aufgabe etablieren.

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Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Fachthema? Dann wenden Sie sich gern an uns!

Olga Kunkel

Kooperationsrecht, Datenschutz

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5 Fragen an... Olga Kunkel
Schnell erklärt... Das Kompetenzzentrum IT-Wirtschaft

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Rechtliche Ausgestaltung von Kooperationen

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